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zur Leistung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

Synonyme: Fahrgastbeförderungsschein, Führerschein verlängern, FzF, Personen befördern, Personenbeförderung, Personenbeförderungsschein, P-Schein

Lebenslagen: Rund um Führerscheine

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Bus, einen Mietwagen, einen PKW mit Linien und Ausflugsverkehr oder einen Krankenwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis.

Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (form00398)

Sie können den Führerschein zur Personenbeförderung / Fahrgastbeförderung im Bürgerservice-Portal des Landratsamtes Starnberg online beantragen.

Führerschein zur Personenbeförderung / Fahrgastbeförderung (form00398)

Fristen:

Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

FahrgastbeförderungsscheinFührerschein verlängernFzFPersonen befördernPersonenbeförderungPersonenbeförderungsscheinP-Schein