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Als Fahrzeugführer benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, gilt dies jedoch nur für das Führen von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 PBefG. Im Übrigen ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Kraftfahrzeuge bei Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 nicht erforderlich.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist im Übrigen nicht erforderlich für
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an den Fahrzeugführer.
Sie ist bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.
Sie kann für höchstens fünf Jahre erteilt werden und bedarf dann der Verlängerung.
Als Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird von der Fahrerlaubnisbehörde ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung ausgestellt. Dieser ist bei der Fahrgastbeförderung neben dem EU-Kartenführerschein mitzuführen.
Synonyme: Fahrgastbeförderungsschein, FzF, Personen befördern, Personenbeförderung, Personenbeförderungsschein, P-Schein
Lebenslagen: Rund um Führerscheine
Autor: Super-Admin
Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Bus, einen Mietwagen, einen PKW mit Linien und Ausflugsverkehr oder einen Krankenwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis.
Sie können den Führerschein zur Personenbeförderung / Fahrgastbeförderung im Bürgerservice-Portal des Landratsamtes Starnberg online beantragen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/fahrerlaubnis-zur-fahrgastbefoerderung-beantragung/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:41:23
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