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Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Der junge Fahranfänger erhält nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Er darf das Auto bis zum 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen (s. hierzu Ausführungen unter Voraussetzungen).
Die Begleitperson ist während der Fahrt Ansprechpartner für den jungen Fahranfänger und soll gegebenenfalls Rat und Hinweise erteilen. Auf diese Weise soll der Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung eines erfahrenen Begleiters sammeln können. Der junge Fahranfänger ist jedoch verantwortlicher Führer des Fahrzeugs.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhält der junge Fahrer dann (auf Antrag) den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Synonyme: Begleitetes Fahren, BF17, fahren 17, Fahren mit Begleitperson, Führerschein in Bayern, Führerschein mit 17 Bayern
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr, Rund um Führerscheine
Autor: Super-Admin
Zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird der Antrag auf „Begleitetes Fahren mit 17“ gestellt. Er kann online übermittelt werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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