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Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.
Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.
Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.
Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Synonyme: Antrag Fahrerkarte, Aufzeichnungspflicht, Fahrerdokumente, Fahrerlaubnis, Fahrpersonal, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, FKR, Führerschein, Gewerblicher Transport, Güterbeförderung, Güterverkehr, Kontrollgerät, Kontrollgerätekarte, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Lenk- und Ruhezeiten, Personenbeförderung
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr
Autor: Super-Admin
Sie können eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.
Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.
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