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zur Leistung

Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung

Prüfungsanforderungen

Die Abschlussprüfung bezieht sich inhaltlich auf den Ausbildungsrahmenplan. Diesen Ausbildungsrahmenplan finden Sie in der Anlage der Ausbildungsverordnung. Die weiteren Prüfungsanforderungen finden Sie in den §§ 18 und 19 der Ausbildungsverordnung für Fachpraktiker in agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen (Ausbildungsverordnung Fachpraktiker – FPrAgrHwV).

Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Prüfung jeweils praktisch und schriftlich durchgeführt. Teil 1 der Abschlussprüfung findet nach der Basisqualifizierung im 20./21. Ausbildungsmonat, Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung statt.

Teil 1 der Abschlussprüfung

Folgende Inhalte werden jeweils mit 30 Minuten schriftlich geprüft:

  • Verpflegung und Service,
  • Hausreinigung und Service,
  • Textilreinigung und Service,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Folgende Inhalte werden praktisch in Form einer Arbeitsprobe geprüft:

  • Verpflegung und Service, mit 90 Minuten,
  • Hausreinigung und Service, mit 45 Minuten,
  • Textilreinigung und Service, mit 45 Minuten.

Teil 2 der Abschlussprüfung wird schriftlich und praktisch geprüft. Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten. Die praktische Prüfung findet in Form eines betrieblichen Auftrags statt. Sie umfasst die schriftliche Planung und die Durchführung der Aufgabe und ein Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung dauert insgesamt etwa 180 Minuten.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden. Zuständig ist die Regierung in deren Zuständigkeitsbereich der Ort des Ausbildungsbetriebes liegt.

Synonyme: Fachpraktiker/in Hauswirtschaft, Fachpraktiker Hauswirtschaft, Fachpraktikerin Hauswirtschaft

Lebenslagen: Betriebliche Ausbildung, Betriebliche Berufsausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • Sommerabschlussprüfung Teil 1: 1. März
  • Sommerabschlussprüfung Teil 2: 1. April
  • Winterabschlussprüfung Teil 1 und Teil 2: 1. Oktober

Rechtsbehelf:

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Fachpraktiker/in HauswirtschaftFachpraktiker HauswirtschaftFachpraktikerin Hauswirtschaft

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