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Die Abschlussprüfung bezieht sich inhaltlich auf den Ausbildungsrahmenplan. Diesen Ausbildungsrahmenplan finden Sie in der Anlage der Ausbildungsverordnung. Die weiteren Prüfungsanforderungen finden Sie in den §§ 18 und 19 der Ausbildungsverordnung für Fachpraktiker in agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen (Ausbildungsverordnung Fachpraktiker – FPrAgrHwV).
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Prüfung jeweils praktisch und schriftlich durchgeführt. Teil 1 der Abschlussprüfung findet nach der Basisqualifizierung im 20./21. Ausbildungsmonat, Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung statt.
Teil 1 der Abschlussprüfung
Folgende Inhalte werden jeweils mit 30 Minuten schriftlich geprüft:
Folgende Inhalte werden praktisch in Form einer Arbeitsprobe geprüft:
Teil 2 der Abschlussprüfung wird schriftlich und praktisch geprüft. Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten. Die praktische Prüfung findet in Form eines betrieblichen Auftrags statt. Sie umfasst die schriftliche Planung und die Durchführung der Aufgabe und ein Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung dauert insgesamt etwa 180 Minuten.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden. Zuständig ist die Regierung in deren Zuständigkeitsbereich der Ort des Ausbildungsbetriebes liegt.
Synonyme: Fachpraktiker/in Hauswirtschaft, Fachpraktiker Hauswirtschaft, Fachpraktikerin Hauswirtschaft
Lebenslagen: Betriebliche Ausbildung, Betriebliche Berufsausbildung
Autor: Super-Admin
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/fachpraktiker-fachpraktikerin-hauswirtschaft-beantragung-der-zulassung-zur-abschlusspruefung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:25:04
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