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zur Leistung

Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt durch die zuständige Regierung.

Synonyme: Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen, Fachpraktiker/in Hauswirtschaft, Fachpraktiker Hauswirtschaft, Fachpraktikerin Hauswirtschaft

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Betriebliche Ausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des ersten Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Fachpraktiker/in für personale DienstleistungenFachpraktiker/in HauswirtschaftFachpraktiker HauswirtschaftFachpraktikerin Hauswirtschaft