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zur Leistung

Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden darf die Ausbildung zum Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.

Synonyme: Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen, Fachpraktiker/in Hauswirtschaft, Fachpraktiker Hauswirtschaft, Fachpraktikerin Hauswirtschaft

Lebenslagen: Arbeitsverträge, Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeitmodelle, Betriebliche Ausbildung, Betriebliche Berufsausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Fachpraktiker/in für personale DienstleistungenFachpraktiker/in HauswirtschaftFachpraktiker HauswirtschaftFachpraktikerin Hauswirtschaft

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