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Fachassistent/Fachassistentin Land- und Forstwirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Der thematische Schwerpunkt des Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich wird es beispielsweise gehören, Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Land- und Forstwirtschaft muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber in einem Arbeitsverhältnis steht, – sofern kein Arbeitsverhältnis besteht – seinen Wohnsitz hat.

Synonyme:

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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