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Der thematische Schwerpunkt des Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich wird es beispielsweise gehören, Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Land- und Forstwirtschaft muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.
Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber in einem Arbeitsverhältnis steht, – sofern kein Arbeitsverhältnis besteht – seinen Wohnsitz hat.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft anmelden.
Die Prüfungen finden nach Bedarf, in der Regel einmal im Jahr statt. Die Prüfungstermine werden von der Steuerberaterkammer festgelegt. Sie gibt die Prüfungstage und Prüfungsorte einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/fachassistenten-in-land-und-forstwirtschaft-beantragung-der-zulassung-zur-fortbildungspruefung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:29:39
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