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zur Leistung

Fachassistent/Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT, ist eine Fortbildung, die von den Steuerberaterkammern angeboten wird.

In der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistenten über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem Kanzleiinhaber zu steuern. Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter Steuerberater bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen können.

Die Zulassung zur Prüfung zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT-Prüfung) muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber / die Prüfungsbewerberin in einem Arbeitsverhältnis steht, – sofern kein Arbeitsverhältnis besteht – seinen/ihren Wohnsitz hat.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Digitalisierung und IT Prozesse anmelden.

FAIT: Zulassung Prüfung Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Prüfungen finden nach Bedarf, in der Regel einmal im Jahr statt. Die Prüfungstermine werden von der Steuerberaterkammer festgelegt. Sie gibt die Prüfungstage und Prüfungsorte einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

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