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zur Leistung

Fachakademie; Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Die Fachakademie bereitet durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Sie baut auf einem mittleren Schulabschluss und in der Regel auf einer dem Ausbildungsziel dienenden beruflichen Ausbildung oder praktischen Tätigkeit auf. Die Fachakademie umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Schuljahre. Absolventinnen und Absolventen bestimmter Ausbildungsrichtungen können an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, welche bei Bestehen zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigt.

Wer in der Abschlussprüfung der Fachakademie und in der Ergänzungsprüfung jeweils die Gesamtnote "sehr gut" erhält, erwirbt damit die fachgebundene Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung und der Liste der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen.

Synonyme:

Lebenslagen: Schulische Berufsausbildung, Weiterbildung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Zulassungsantrag ist bis spätestens 1. März an den Leiter der Fachakademie, an der die Prüfung abgenommen werden soll, zu richten.

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zuständige Ämter/Sachgebiete: