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zur Leistung

Explosionsschutz; Beantragung der behördlichen Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach der Betriebssicherheitsverordnung

Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) dürfen nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem im Rahmen einer Prüfung festgestellt wurde, dass das Teil in den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den gestellten Anforderungen entspricht. Diese Prüfung darf neben einer zugelassenen Überwachungsstelle auch eine zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung mit behördlicher Anerkennung durchführen.

Eine Anerkennung wird personen- und unternehmensbezogen für den vorgesehenen Betriebsort erteilt. Es müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Angaben zum Antragsteller
    • Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
    • Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
    • Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
  • Angaben zur befähigten Person
    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und -ort,
    • Beruf
    • Privatanschrift des Bewerbers

Die Anerkennung wird in der Regel für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Sie kann auf Antrag verlängert werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Sachkunde und Sicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die behördliche Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Prüfungen im Explosionsschutz nach § 15 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV online beantragen.

Zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung - Behördliche Anerkennung

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Klage beim Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: