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zur Leistung

Europäisches Visa-Informationssystem; Beantragung einer Auskunft über die eigene Person

Das Europäische Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten.

Das System vereinfacht die Beantragung von Visa sowie Kontrollen an den Außengrenzen und erhöht die Sicherheit in Europa.

Das Visa-Informationssystem enthält Daten von Drittstaatsangehörigen, die ein Schengen-Visum beantragen. Das Visa-Informationssystem enthält auch Daten von Personen, die als Einladende eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben haben oder die als Kontaktperson für ein einladendes Unternehmen benannt sind. Die Daten unterliegen strengen Datenschutzregeln und werden bis zu 5 Jahre gespeichert.

Sie haben das Recht zu erfahren,

  • welche Informationen das VIS über Sie gespeichert hat und
  • welcher Mitgliedsstaat des Schengenraums Ihre Daten in das System eingetragen hat.

Dazu müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Auskunft beantragen.

Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragt haben. Folgende persönliche Daten sind in der Regel im VIS enthalten:

  • Foto
  • Fingerabdrücke
  • Angaben aus dem Visumantrag, zum Beispiel
    • Personalien: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Wohnort
    • Angaben zur Staatsangehörigkeit
    • Ihre Passdaten
    • Angaben zum Zweck und Dauer der Reise
    • Angaben zum Visum
    • gegebenenfalls weitere Angaben

Das VIS enthält Ihre Daten auch, wenn Sie als Einladende eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben haben, Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:

  • Nachname
  • Vorname
  • Anschrift

Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie als Kontaktperson für ein Unternehmen benannt sind, das als Einlader eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben hat. Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:

  • Name des Unternehmens
  • Anschrift des Unternehmens
  • Name und Vorname der Kontaktperson im Unternehmen

Synonyme: Artikel 38 VIS-Verordnung, Auskunft, Betroffenenauskunft, Eigenauskunft, Kontrolle, Kurzzeit-Visa, Kurzzeit-Visum, Schengen-Visa, Schengen-Visum, Selbstauskunft, Sicherheit, VIS, Visaantrag, Visa-Daten, Visainformationssystem, Visapflicht, VIS-Datei, Visumantrag, Visumpflicht

Lebenslagen: Dokumente und Visa

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Auskunft zu Informationen über die eigene Person aus dem Europäischen Visa-Informationssystem (VIS) online beantragen

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

  • Erstbescheid: Widerspruch an das Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • bei Widerspruchsbescheid: Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Lebenslagen:

Synonyme:

Artikel 38 VIS-VerordnungAuskunftBetroffenenauskunftEigenauskunftKontrolleKurzzeit-VisaKurzzeit-VisumSchengen-VisaSchengen-VisumSelbstauskunftSicherheitVISVisaantragVisa-DatenVisainformationssystemVisapflichtVIS-DateiVisumantragVisumpflicht

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