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zur Leistung

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds; Beantragung einer Förderung

Auf der Grundlage der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aller EU-Mitgliedsstaaten zielt der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) auf die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, resilienten, innovativen und wettbewerbsfähigen Aquakultur und Fischerei als Beitrag zur Ernährungssicherheit. Weitere Förderschwerpunkte sind die Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Erzeugnisse insbesondere durch die Optimierung regionaler Wertschöpfungsketten sowie die Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten mit lokalen Strategien zur Stärkung der ländlichen Räume.
Antragsberechtigt sind
  • Betriebe der Fischerei- und Aquakultur, die die Fischerei / Teichwirtschaft / Aquakultur zu Erwerbszwecken betreiben,
  • Unternehmen der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen,
  • Verbände und Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind.
Förderfähig sind Vorhaben
  • im Bereich der Aquakultur und Teichwirtschaft, inkl. Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft,
  • der gewerbsmäßigen Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischer),
  • zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten,
  • in den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten.
Förderung
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %. Bei Vorhaben, die von öffentlichen Einrichtungen, kollektiven Begünstigten oder jungen Unternehmern/Unternehmerinnen durchgeführt werden, sind höhere Fördersätze möglich. Gleiches gilt für Zaunbaumaßnahmen zur Abwehr von Fischottern.
  • Die Zuwendung ist im Regelfall begrenzt auf einen Gesamtzuschuss von max. 400.000 EUR je Zuwendungsempfänger. Diese Obergrenze kann im EMFAF höchstens einmal ausgeschöpft werden.
  • Vorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben unterhalb der Bagatellgrenzen liegen, können nicht gefördert werden.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des EMFAF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.
  • Antragsteller, die Umweltstraftaten gemäß Art. 3 und 4 der Richtlinie 2008/99/EG begangen haben, sind zeitweilig für den Bereich der Aquakultur von der Förderung auszuschließen.

Synonyme: Aquakultur, Binnenfischerei, Fischereiförderung

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzierung der Betriebsgründung, Förderungen auf Landesebene, Förderungen der Europäischen Union

Autor: Super-Admin