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Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft im europäischen Ausland als
tätig sein möchten, wird Ihnen auf Antrag in einem elektronischen Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen Land der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums der Europäische Berufsausweis ausgestellt. Fachkräfte mit einem anderen Beruf müssen für die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nach wie vor das Standardverfahren anwenden.
Der Europäische Berufsausweis (= European Professional Card, EPC) ist kein physischer Ausweis. Er ist ein elektronischer Nachweis, dass Ihre Berufsqualifikation von einem anderen Land der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anerkannt wird oder dass Sie die Voraussetzungen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in diesem Land erfüllt haben. Der EPC wird Ihnen auf Antrag in einem elektronischen Verfahren (EPC-Verfahren) ausgestellt. Das EPC-Verfahren ist einfacher, schneller und transparenter als die herkömmlichen Verfahren zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation.
Der Europäische Berufsausweis bietet Ihnen folgende Vorteile:
Der Europäische Berufsausweis ist gültig:
Sie stellen den Antrag für den Europäischen Berufsausweis bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes. Diese wird im EPC-Verfahren ermittelt.
In Bayern sind folgende Behörden für die einzelnen Berufe zuständig:
Synonyme: Arbeiten in Europa, Berufsanerkennung im Ausland, Berufsqualifikation
Lebenslagen: Sonstige Ausweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Sie müssen sich beim Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission anmelden und ein Profil mit den Angaben zu Ihrer Person und Ihren Kontaktdaten erstellen. Anschließend können Sie Ihren Antrag für den Europäischen Berufsausweis stellen, gescannte Kopien von Dokumenten hochladen und an die Behörde Ihres Herkunftslandes schicken.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/europaeischer-berufsausweis-beantragung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:29:24
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