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Informationen

zur Leistung

Europaangelegenheiten, internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Beantragung einer Förderung

Es werden Maßnahmen in folgenden drei Bereichen gefördert:

  • Europaangelegenheiten:
    • Information der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Europäischen Union mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen
    • Stärkung des öffentlichen Dialogs über die Zukunft der Europäischen Union im Einklang mit den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Verträge
  • Internationale Beziehungen
    • Beziehungspflege Bayerns mit ausländischen Staaten und Regionen
    • Auseinandersetzung mit allgemeinen außen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen
    • Stärkung der deutschen Sprache und der deutschen Minderheiten im Ausland
    • Vermittlung und Präsentation der kulturellen Identität Bayerns im Ausland
  • Entwicklungszusammenarbeit
    • Unterstützung ausgewählter Staaten in ihrer Entwicklung, ihrer Eigenverantwortung, sowie
    • die Minderung von Fluchtursachen vor Ort, in sinnvoller Ergänzung zu den Programmen der Europäischen Union und des Bundes
  • Entwicklungspolitische Inlandsarbeit
    • Stärkung des Bewusstseins für globale Entwicklungszusammenhänge, wechselseitige Abhängigkeiten und Verantwortungen

Synonyme:

Lebenslagen: Entwicklungsnetzwerke, Förderungen nach Förderbereichen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Projektförderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen.

Projektförderung online beantragen

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: