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Drohnenführerschein; Erhalt des EU-Kompetenznachweises A1/A2 nach Teilnahme an der Onlineprüfung

Um in Deutschland Unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen oder Flugmodelle, die mindestens 250 Gramm wiegen, sicher und legal führen zu können, benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online ausgestellt. Er ist 5 Jahre gültig. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt.

Sie erhalten den EU-Kompetenznachweis A1/A3, wenn Sie einen Online-Lehrgang und eine anschließende Onlineprüfung erfolgreich absolvieren. Die Prüfung besteht aus 40 Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten, aus denen Sie die richtigen auswählen müssen. Die Themen sind zum Beispiel Flugsicherheit, Luftrecht und Datenschutz. Um zu bestehen, müssen Sie mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantworten. Wenn Sie nicht bestehen, können Sie den Lehrgang und die Prüfung wiederholen.

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, kann Ihre gesetzliche Vertretung den Antrag für Sie stellen. Den Lehrgang und die Onlineprüfung müssen Sie jedoch selbst absolvieren.

Der Lehrgang zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist eine Art Einstiegskurs für Fernpilotinnen und Fernpiloten. Er dauert inklusive Prüfung circa 3 bis 6 Stunden. Er berechtigt zum Führen von UAS in der sogenannten offenen Betriebskategorie, Unterkategorien A1 und A3.

Die offene Betriebskategorie A1 gilt für sehr leichte Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen. In dieser Kategorie ist der Betrieb in der Nähe von Menschen erlaubt, vorausgesetzt, Sie halten einen Mindestabstand ein. Für diese Kategorie wird der Online-Lehrgang zwar empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.

Die offene Betriebskategorie A3 betrifft schwerere Drohnen, die mehr als 250 Gramm, aber weniger als 25 Kilogramm wiegen. Diese Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Menschen eingesetzt werden, es sei denn, Sie sind bei der LBA registriert und erfüllen spezielle Sicherheitsanforderungen.

Während des Betriebes eines solchen UAS müssen Sie den Kompetenznachweis immer dabeihaben.

Synonyme: A1, A3, Drohne, Drohnenpilot, Drohnenpilotin, EU-Drohnenführerschein, Ferngesteuerter Flugkörper, Fernpilot, Fernpiloten-ID, Fernpilotin, Flugmodell, Kompetenznachweis, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Luftverkehrsgesetz, UAS, Unbemanntes Luftfahrzeug, Unmanned Aircraft System

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Freizeitgestaltung, Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Onlinetrainingsportal für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie den Online-Lehrgang und die Onlineprüfung absolvieren und finden Informationen für den Betrieb von Drohnen und anderen UAS.

Einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 für unbemannte Luftfahrzeuge online absolvieren

Fristen:

Die Gültigkeit des EU-Kompetenznachweises A1/A3 beträgt 5 Jahre. Sie können den Kompetenznachweis nur innerhalb der Gültigkeitsdauer verlängern, danach müssen Sie die Prüfung erneut absolvieren.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

A1A3DrohneDrohnenpilotDrohnenpilotinEU-DrohnenführerscheinFerngesteuerter FlugkörperFernpilotFernpiloten-IDFernpilotinFlugmodellKompetenznachweisLBALuftfahrt-BundesamtLuftverkehrsgesetzUASUnbemanntes LuftfahrzeugUnmanned Aircraft System

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