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zur Leistung

Ethik-Kommission; Beantragung der Registrierung

Klinische Prüfungen von Arzneimitteln sind dazu bestimmt, die Wirksamkeit von neuen Arzneimitteln nachzuweisen und deren Sicherheit sowie Verträglichkeit festzustellen. Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für solche klinischen Prüfungen ist eine ethische Überprüfung durch Ethik-Kommissionen.

Als öffentlich-rechtliche Ethik-Kommission eines Bundeslandes müssen Sie sich registrieren, um an dem Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilzunehmen.

Den Registrierungsantrag müssen Sie als Träger der Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Das BfArM entscheidet über den Antrag im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Synonyme: Ärztekammer, Bewertung, Ethikkommission, Ethik-Kommission, ethische Integrität, klinische Prüfung, Medizinische Fakultät, medizinische Forschung, Probandenschutz, Registrierung, Universität, wissenschaftliche Qualität

Lebenslagen: Produktsicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Fristen:

Sie müssen sich registrieren, bevor Sie am Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilnehmen.

Sie müssen außerdem alle Änderungen bezüglich Ihrer Registrierung unverzüglich mitteilen.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ÄrztekammerBewertungEthikkommissionEthik-Kommissionethische Integritätklinische PrüfungMedizinische Fakultätmedizinische ForschungProbandenschutzRegistrierungUniversitätwissenschaftliche Qualität

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