Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen

Zweck

Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.

Gegenstand

Gefördert werden Investitionen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.

Synonyme:

Lebenslagen: Bauen, Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Autor: Super-Admin