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Die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" ist eine Sonderregelung für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.
Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können. Wenn Sie später geboren wurden, können Sie stattdessen die reguläre Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Ob Sie noch in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, spielt dann keine Rolle.
Die Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie dient in gewissem Rahmen als Ersatz für Ihr Einkommen.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren bisherigen Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausüben können. Wenn Sie die Rente beantragen, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Sie noch mindestens 6 Stunden täglich eine zumutbare Arbeit in einem vergleichbaren Beruf leisten können. Dabei spielen neben Ihrer Gesundheit Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten eine Rolle.
Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Die Hälfte dieser Rente entspricht der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Wenn Sie die Rente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell ermittelt.
Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in bestimmten Ausnahmen.
Synonyme: Berufsunfähig, Berufsunfähigkeitsrente, BU, BU-Rente, Deutsche Rentenversicherung, DRV, Erwerbsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Rente, Rente, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Rente wegen Berufsunfähigkeit, Rente wegen Erwerbsminderung, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilweise Erwerbsminderung
Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit
Autor: Super-Admin
Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.
Unbefristete Renten:
Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Befristete Renten:
Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn die Rente bis Ablauf dieses 7. Kalendermonats beantragt wurde. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
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