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Informationen

zur Leistung

Erwachsenenbildung; Beantragung einer Förderung für Kurse zur Vorbereitung auf das erfolgreiche Nachholen des Abschlusses der Mittelschule

Zweck und Gegenstand

Jugendliche ohne Schulabschluss und berufstätige Personen mit keiner oder nur einer geringen Qualifikation haben nur sehr geringe Chancen auf dem Arbeits- bzw. Lehrstellenmarkt. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt den Trägern der Erwachsenenbildung (BaybFöG) staatlich geförderter Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern Landesmittel zur Verfügung, welche die Kurse zur Vorbereitung auf das Nachholen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule selbst durchführen sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.

Als Ziel der Kurse wird die Befähigung zum Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule angestrebt.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden Träger der Erwachsenenbildung staatlich geförderter Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Festbetragsfinanzierung gewährt.

Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10% wird gefordert.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildungsabschlüsse, Bildung und Kultur, Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen.

Rechtsbehelf:

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!