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Informationen

zur Leistung

Erwachsenenbildung; Beantragung einer Förderung für eine Einrichtung

Zweck

Der Freistaat Bayern fördert Träger der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind die mit dem Betrieb der Erwachsenenbildungseinrichtung entstehenden Kosten.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden gemeinnützige Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die als staatlich anerkannte Landesorganisation der Erwachsenenbildung bzw. als Träger auf Landesebene anerkannt oder Mitglieder dieser Organisationen sind.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Förderung wird zu den Kosten des Betriebs der Einrichtungen gewährt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als institutionelle Förderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und den für das Vorvorjahr gemeldeten Teilnehmerdoppelstunden.

Synonyme: Kirchliche Bildungsarbeit, Volkshochschulen

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung vom 22. November 2021 (BayMBl. Nr. 898)

Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Kirchliche BildungsarbeitVolkshochschulen

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