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zur Leistung

Erste Juristische Staatsprüfung; Anmeldung

Die Erste Juristische Prüfung (EJP) besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (= Erste Juristische Staatsprüfung, EJS), die vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der jeweiligen Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung (= Juristische Universitätsprüfung, JUP).

Es werden jährlich zwei Prüfungstermine der Ersten Juristischen Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung) durchgeführt. Studierende die die Prüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

Synonyme:

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: