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Informationen

zur Leistung

Erste Juristische Staatsprüfung; Anmeldung

Die Erste Juristische Prüfung (EJP) besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (= Erste Juristische Staatsprüfung, EJS), die vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der jeweiligen Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung (= Juristische Universitätsprüfung, JUP).

Es werden jährlich zwei Prüfungstermine der Ersten Juristischen Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung) durchgeführt. Studierende die die Prüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

Synonyme:

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können sich verbindlich für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung anmelden.

Anmeldung (= Antrag auf Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung)

Fristen:

Die Studenten haben sich unmittelbar im Anschluss an das Studium der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu unterziehen.

Die Anmeldung ist nur für den jeweils nächsten Prüfungstermin möglich. Der Anmeldezeitraum beginnt gleichzeitig mit dem Semester (Wintersemester: 1. Oktober, Sommersemester: 1. April des Jahres) und endet jeweils zehn Wochen vor Beginn der Prüfung.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!