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zur Leistung

Erlaubnispflichtige Gewerbe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Die Arbeit als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Sie brauchen eine gewerberechtliche Erlaubnis, um in den Berufen arbeiten zu dürfen. Für die Erlaubnis brauchen Sie einen Sachkundenachweis.

Die Sachkunde ist die fachliche Qualifikation, die Sie für die entsprechende Arbeit benötigen.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Sachkunde nachweisen. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen. Berufsqualifikationen können sein: Befähigungsnachweise oder Ausbildungsnachweise.

Wenn Sie dauerhaft selbständig in den genannten Berufen arbeiten möchten, benötigen Sie außerdem eine Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie diese Berufe dauerhaft und selbständig als Gewerbe betreiben. Für die Erlaubnis müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist der Sachkundenachweis. Die Erlaubnis beantragen Sie in einem anderen Verfahren.

Synonyme: Anerkennen, Anerkennung, Anerkennung in Deutschland, Anerkennungsbescheid, Anerkennungsgesetz, Anerkennungsverfahren, Anlagevermittler, Anpassungslehrgang, Arbeit, Ausbildung, ausländische Qualifikation, ausländischer Abschluss, ausländischer Beruf, Befähigungsnachweis, Beruf, berufliche Anerkennung, Berufsabschluss, Berufsanerkennung, Berufsanerkennungsrichtlinie, Berufsausbildung, Berufsqualifikation, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Berufszugang, Bewacher, Bewachungsgewerbe, Drittstaat, Eignungsprüfung, Erlaubnis, Erlaubnispflichtig, EU/EWR/Schweiz, Finanzanlagenvermittler, Gewerbe, Gewerbeordnung, Gleichwertigkeit, Gleichwertigkeitsbescheid, Gleichwertigkeitsfeststellung, Gleichwertigkeitsprüfung, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler, Kenntnisprüfung, Konformitätsbescheinigung, Nostrifikation, Nostrifizierung, Qualifikationsanalyse, Richtlinie 2005/36/EG, Sachkunde, Sachkundenachweis, Security, Sicherheitsdienst, Sicherheitsmann, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vermögensberater, Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Wachmann, Zeugnisbewertung

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Fristen:

Keine.

Manchmal fehlen noch Dokumente im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Dokumente nachreichen müssen.

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnerkennenAnerkennungAnerkennung in DeutschlandAnerkennungsbescheidAnerkennungsgesetzAnerkennungsverfahrenAnlagevermittlerAnpassungslehrgangArbeitAusbildungausländische Qualifikationausländischer Abschlussausländischer BerufBefähigungsnachweisBerufberufliche AnerkennungBerufsabschlussBerufsanerkennungBerufsanerkennungsrichtlinieBerufsausbildungBerufsqualifikationBerufsqualifikationsfeststellungsgesetzBerufszugangBewacherBewachungsgewerbeDrittstaatEignungsprüfungErlaubnisErlaubnispflichtigEU/EWR/SchweizFinanzanlagenvermittlerGewerbeGewerbeordnungGleichwertigkeitGleichwertigkeitsbescheidGleichwertigkeitsfeststellungGleichwertigkeitsprüfungHonorar-FinanzanlagenberaterImmobiliardarlehensvermittlerKenntnisprüfungKonformitätsbescheinigungNostrifikationNostrifizierungQualifikationsanalyseRichtlinie 2005/36/EGSachkundeSachkundenachweisSecuritySicherheitsdienstSicherheitsmannUnbedenklichkeitsbescheinigungVermögensberaterVersicherungsberaterVersicherungsmaklerVersicherungsvertreterWachmannZeugnisbewertung

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