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Informationen

zur Leistung

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Einreichung der Tätigkeitsnachweise

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse werden die Tätigkeitsnachweise von den Trägern der Beratungsangebote jährlich eingereicht. Geprüft wird insbesondere:

  • ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
  • ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
  • ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen

Sie können die Nachweise online einreichen. Sie müssen die Tätigkeitsnachweise bis zum 31.03. für das vorausgehende Kalenderjahr vorlegen.

Synonyme: Beratungsangebote, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, EUTB, EUTBV, Teilhabeberatung, Teilhabeberatungsverordnung

Lebenslagen: Leistungen zur Teilhabe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Online-Portal ProDaBa bietet die Möglichkeit, alle Anträge zur EUTB online anzulegen, auszufüllen und mit Unterlagen einzureichen. Das betrifft die Anträge auf Zuschuss sowie den Tätigkeitsnachweis und die Belegliste.

Tätigkeitsnachweise für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) online abgeben

Fristen:

Sie müssen die Nachweise bis zum 31.03. des Folgejahres einreichen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BeratungsangeboteErgänzende unabhängige TeilhabeberatungEUTBEUTBVTeilhabeberatungTeilhabeberatungsverordnung