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Bei der Erbschaftsteuer wird der einzelne Erwerb von Todes wegen besteuert. Deshalb sind Sie verpflichtet, wenn Sie Vermögen im Rahmen eines Todesfalles erhalten, diesen Erwerb dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen.
Die Mitteilung ist auch dann erforderlich, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Erwerb die Freibeträge nicht übersteigt. Auch wenn der Erblasser in Deutschland keinen Wohnsitz hatte oder Sie nur in Ausland befindliches Vermögen erworben haben, sind Sie weiterhin zur Anzeige verpflichtet.
Eine Anzeige ist dann nicht erforderlich, wenn Sie das Vermögen aufgrund einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) erhalten haben. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehört.
Sie sollten dabei die folgenden Punkte angeben:
Der Schenkungsteuer unterliegt der einzelne Schenkungsvorgang. Deshalb sind Sie, wenn Sie eine Schenkung erhalten, verpflichtet, diesen Erwerb dem Finanzamt mitzuteilen. Wenn Sie einer anderen Person etwas schenken, müssen Sie dies ebenfalls dem Finanzamt anzeigen.
Auch wenn Sie der Meinung sind, dass der Wert der Schenkung unter dem Freibetrag liegt, sind Sie nicht von der Anzeigeverpflichtung befreit, da der Freibetrag nur einmal innerhalb von 10 Jahren gewährt wird. Die Anzeige ist auch dann erforderlich, wenn nur im Ausland belegenes Vermögen verschenkt wird, Sie eine Schenkung von einer im Ausland ansässigen Person erhalten oder die Schenkung an eine im Ausland ansässige Person ausführen.
Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn
Ihre Anzeige sollte die folgenden Angaben enthalten:
Synonyme: Erbschaft anzeigen, Erbschaft melden, Erbschaftsanzeige, Schenkung anzeigen, Schenkung melden, Schenkungsanzeige
Lebenslagen: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Schenkung und Vermögensübertragung zu Lebzeiten, Steuerliche Aspekte einer Erbschaft
Autor: Super-Admin
Anzeige des Erwerbs
Örtliche Zuständigkeit
Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt zu erstatten, in dem Sie von Ihrem Erwerb erfahren haben.
Die Anzeige ist innerhalb von 3 Monaten nach Ausführung der Schenkung zu erstatten.
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