Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Wenn Sie als in Deutschland ansässige Arbeitgeberin oder ansässiger Arbeitgeber Beschäftigte Ihres Unternehmens vorübergehend in
gilt für diese Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht.
In dem anderen Staat sind diese Beschäftigten dann nicht sozialversicherungspflichtig. Das gilt zum Beispiel bei einer Dienstreise oder bei einer Beschäftigung von bis zu 24 Monaten. Mit der A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht weiter gilt.
Die A1-Bescheinigung beantragen Sie für
Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die A1-Bescheinigung mit diesem Programm beantragen. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an den zuständigen Träger zu übermitteln.
Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) bietet mit dem SV-Meldeportal eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe an, die Sie für die Antragstellung nutzen können.
Wenn die A1-Bescheinigung selbst nicht rechtzeitig vorliegt, kann die Antragsbestätigung als Nachweis der Antragstellung genutzt werden.
Synonyme: A1-Formular, anwendbares Recht, Arbeiten im Ausland, Arbeitgebermeldeverfahren, Arbeitgeberpflichten, Beschäftigung im Ausland, Entsendebescheinigung, Entsendung, Grenzüberschreitende Beschäftigung, Melde- und Beitragsnachweisverfahren, Nachweis anwendbares Recht, Nachweis Sozialversicherung Ausland, Sozialversicherung Angestellte, Sozialversicherung im Ausland, Sozialversicherungspflicht, SV-Meldeportal
Lebenslagen: Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Auf dem SV-Meldeportal können Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben. Verwalten Sie auch die Daten Ihrer Firma und Mitarbeitenden sowie deren Stammdaten online.
Eine A1-Bescheinigung müssen Sie nach EU-Recht, wann immer möglich, vor Beginn der Tätigkeit beantragen.
Gegen die Ablehnung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung kann Widerspruchs eingelegt werden.
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/entsendung-ins-ausland-beantragung-einer-a1-bescheinigung-fuer-eine-beschaeftigte-person/ zuletzt geändert: 26.10.2024 00:28:34
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.