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Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Energieversorgungsnetz zur Kritischen Infrastruktur zählt.
Damit Sie Störungen melden können, müssen Sie eine Kontaktstelle benennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.
Nach Ihrer Registrierung einer Kontaktstelle beim BSI erhalten Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen beim Schutz Ihrer Kritischen Infrastrukturen helfen. Im Falle einer meldepflichtigen Störung stehen Ihnen so etablierte und vertrauenswürdige Meldekanäle zur Verfügung.
Sie erhalten unter anderem
Hierüber kann das BSI sicherstellen, dass
In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.
Synonyme: Betreiber von Energieversorgungsnetzen, BSI, Elektrizität, Energie, Energieanlagen, Energiebetreiber, Energieversorgung, Energieversorgungsnetz, Fernwärme, Gas, Gasversorgung, Heizöl, Informationstechnik, IT-Störung, Kontaktstelle, Kraftstoff, KRITIS, Kritische Infrastruktur, Meldeplicht, Melde- und Informationsportal, Mineralöl, Rohöl, Sicherheit, Sonderregelung Meldepflicht Energiebetreiber, Strom, Stromversorgung, Versorgung
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Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/energieversorgungsnetz-registrierung-einer-kontaktstelle-fuer-meldungen-als-betreiber/ zuletzt geändert: 17.07.2024 23:57:33
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