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Energieversorgungsnetz; Registrierung einer Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber

Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Energieversorgungsnetz zur Kritischen Infrastruktur zählt.

Damit Sie Störungen melden können, müssen Sie eine Kontaktstelle benennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.

Nach Ihrer Registrierung einer Kontaktstelle beim BSI erhalten Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen beim Schutz Ihrer Kritischen Infrastrukturen helfen. Im Falle einer meldepflichtigen Störung stehen Ihnen so etablierte und vertrauenswürdige Meldekanäle zur Verfügung.

Sie erhalten unter anderem

  • Hinweise zur Meldepflicht,
  • ein Meldeformular,
  • eine Anleitung zur Durchführung einer Meldung.

Hierüber kann das BSI sicherstellen, dass

  • eingehende Meldungen tatsächlich von Betreibern von Energieversorgungsnetzen stammen,
  • Betreiber in den Kreis der Empfänger von Lage- und Warninformationen des BSI aufgenommen sind,
    • das heißt unter anderem, dass Betreiber jederzeit erreichbar sind sowie in der Lage, Cyber-Sicherheitswarnungen oder Lageinformationen
      • entgegenzunehmen,
      • unverzüglich zu sichten
      • und zu bewerten.

In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.

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Autor: Super-Admin

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