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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Bereitstellung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
Förderfähige Kosten sind:
Förderfähig sind auch Kosten für
Sie können maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen Kredit beantragen (Kredit mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien beantragen).
Synonyme: BAFA, Biomasse-Anlagen, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Energieverbrauch senken, Erneuerbare Energien, Erneuerbare Wärmequellen, Förderung, Investitionskosten, Prozesswärme, Solarkollektoren, Wärmepumpen, Wirtschaft, Zuschuss
Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Umweltschutz, Wissens- und Technologietransfer
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/energieeffizienz-beantragung-eines-zuschusses-fuer-massnahmen-zur-prozesswaermebereitstellung-aus-erneuerbaren-energien/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:28:49
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