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zur Leistung

Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für Neubau oder Kauf von energieeffizienten Gewerbegebäuden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Neubau oder Kauf von energieeffizienten Gewerbegebäuden, welche die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen,
  • energieeffizienter Ausbau von Gewerbegebäuden, die noch nicht in den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen, nach dem Ausbau aber die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen,
  • energieeffiziente Erweiterung von Gewerbegebäuden um mehr als 50 Quadratmeter, die die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen.

Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Sie das Gebäude nicht ausschließlich gewerblich nutzen (zum Beispiel dort auch wohnen),
  • für Gewerbegebäude mit Öl-betriebener Heizung,
  • wenn Sie das Gebäude zum Wohnen vermieten oder verpachten,
  • für Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
  • für hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Gewerbegebäude,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

  • KfW-Effizienzgebäude 55,
  • KfW-Effizienzgebäude 70.

Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 55 durchführen, können Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Kreditbetrags bekommen, maximal jedoch EUR 50 pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 70 durchführen, bekommen Sie keinen Tilgungszuschuss.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
  • dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.

Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

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Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von gewerblichen Gebäuden

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahmen
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich
  • Bereitstellungsprovision: Sie zahlen in den ersten 12 Monaten nach Zusage keine Bereitstellungsprovision
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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