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zur Leistung

Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen der energetischen Sanierung von Gewerbegebäuden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen,
  • Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren,
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes,
  • Einbau, Austausch oder Optimierung von raumluft- und klimatechnischer Anlagen,
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme,
  • Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteverteilung und -speicherung,
  • Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung durch
    • Strahlungsheizungen,
    • Warmluft-Erzeuger,
    • wärmegeführten Kraft-Wärme- beziehungsweise Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen,
  • Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung,
  • Einbau oder Optimierung von
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
    • Gebäudeautomation.

Sie bekommen auch eine Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Sie das Gebäude nicht ausschließlich gewerblich nutzen (zum Beispiel dort auch wohnen),
  • wenn Sie das Gebäude zum Wohnen vermieten oder verpachten,
  • für Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
  • für hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Gewerbegebäude,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 200 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
  • dass Sie Ihre Maßnahme eine Energieeinsparung erreicht hat.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Synonyme: Beleuchtung, Dämmung, Energieeffizienz, Energieverbrauch senken, Fenster, Fernwärme, Förderung, Gebäudesanierung, KfW, Kredit, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Nahwärme, Nichtwohngebäude, Sanierung Gewerbewohngebäude, Tilgungszuschuss, Wärmeschutz

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von gewerblichen Gebäuden

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeleuchtungDämmungEnergieeffizienzEnergieverbrauch senkenFensterFernwärmeFörderungGebäudesanierungKfWKreditKreditanstalt für WiederaufbauMess-, Steuer- und RegelungstechnikNahwärmeNichtwohngebäudeSanierung GewerbewohngebäudeTilgungszuschussWärmeschutz