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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit in Höhe von maximal EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:
Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.
Keine Förderung bekommen Sie:
Für energieeffiziente Gebäuden gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie.
Folgende Standards werden gefördert:
Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzgebäude-Standard Ihrer Maßnahme ab:
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Maßnahme zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Synonyme: Beleuchtung, CO2-Verbrauch senken, Dämmung, Effizienzgebäude, Energieeffizienz, Energieverbrauch senken, Fenster, Fernwärme, Förderung, Gebäudesanierung, KfW, Kommunale und soziale Infrastruktur, Kredit, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Nahwärme, Nichtwohngebäude, Sanierung, Tilgungszuschuss, Wärmeschutz
Lebenslagen: Bewirtschaftung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von gewerblichen Gebäuden
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/energieeffizienz-beantragung-eines-kredits-mit-tilgungszuschuss-fuer-kommunale-unternehmen-fuer-die-sanierung-von-nichtwohngebaeuden/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:28:45
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