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zur Leistung

Energieeffizienz; Beantragung einer Förderung für Projekt zur Erhöhung der Energieeffizienz in der Wirtschaft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Ihre Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Rahmen des Förderwettbewerbs Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 5 Millionen für Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten bekommen:

  • Einsatz von effizienten Technologien zur Prozess- und Verfahrensoptimierung,
  • energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Nutzung von Abwärme,
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, die im Rahmen der Produktherstellung und –weiterverarbeitung eingesetzt werden,
  • energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte,
  • Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess.
  • Bereitstellung von Prozesswärme aus:
    • Solarkollektoranlagen,
    • Biomasse-Anlagen,
    • Wärmepumpen.
  • Einsatz von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehöriger Software zur
    • Dokumentation,
    • Überwachung und
    • Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen,
    • die gesetzlich vorgeschrieben sind,
    • die von einer Behörde angeordnet sind,
    • mit denen sie bereits begonnen haben,
    • die keine direkte Energieeinsparung in Prozessen bewirken,
    • die nicht eindeutig und überwiegend einem Prozess zugeordnet werden können,
    • die in den Anwendungsbereich der Energiespar-Verordnung fallen,
    • die die landwirtschaftliche Primärproduktion betreffen,
    • für die Forschung und Entwicklung,
    • zur Energieeinsparung, die Sie durch Drosselung der Produktion erreichen,
    • zur CO2-Einsparung, die Sie größtenteils durch den Ersatz von fossilen Energieträgern erreichen,
    • wie den Kauf eines Fahrzeugs zur Nutzung außerhalb des Betriebsgeländes,
    • an Anlagen, die nach dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) gefördert werden,
    • zur Modernisierung bestehender Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit Ausnahme von Maßnahmen, die bisher ungenutzte Wärmepotenziale der Abgasströme nutzbar machen,
    • an Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können, mit Ausnahme von Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung aus oben genannten erneuerbaren Energien.
  • Anlagen
    • die Sie gebraucht gekauft haben,
    • zur Wärmeerzeugung aus Kohle oder Öl,
    • der Kraft-Wärme-Kopplung mit Ausnahme von oben genannten Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien,
    • die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können, mit Ausnahme von Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung aus oben genannten erneuerbaren Energien,
  • Technologien und Produkte, die der Sie selbst herstellen
  • Wärmenetze, die nach §18 KWKG gefördert werden können.

Die Fördermittel werden in einem Wettbewerb verteilt. Ob Sie die Förderung im Rahmen des Wettbewerbs bekommen sowie die genaue Höhe der Förderung hängen von Ihrem geplanten Vorhaben ab:

  • Sie entscheiden selbst, welche Fördersumme Sie für die geplante Maßnahme beantragen.
  • Die Projekte mit der höchsten jährlichen CO2-Einsparung pro beantragtem Euro bekommen die Förderung.

Sie können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen.
Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten, die Ihnen innerhalb des Bewilligungszeitraums für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen, insbesondere auch die Kosten für
    • die Erstellung eines Einsparkonzepts
    • die Umsetzung der geförderten Maßnahmen mithilfe eines externen Energieberaters.

Nicht förderfähig sind Ausgaben wie

  • Personal- und Betriebskosten,
  • Herstellungskosten,
  • Steuern, Umlagen und Abgaben.

Sie können die Fördermittel quartalsweise ausgezahlt bekommen, allerdings nur bis zu 50 Prozent der bewilligten Fördersumme. Die restlichen Fördermittel können erst ausgezahlt werden, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben und Ihr Verwendungsnachweis geprüft wurde. Sie müssen dafür alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Sie müssen außerdem nachweisen, wie viel Energie Sie durch die umgesetzten Maßnahmen einsparen konnten.
Ihren Antrag zur Förderung bearbeitet die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können dafür beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm „Energieberatung Mittelstand“ Zuschüsse beantragen.

Synonyme: Abwärmenutzung, Anlagen, Bundesförderung, CO2-Einsparung, CO2-Verbrauch senken, Einsparkonzept, energetische Optimierung, Energieeffizienz, Energiemanagement, Energieverbrauch senken, Erneuerbare Energien, Förderung, Förderwettbewerb, Investition, Komponenten, Prozesswärme, VDI/VDE, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, VDI/VDE-IT

Lebenslagen: Anlagenbetrieb und -prüfung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderungen auf Bundesebene, Umweltschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.

easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Fristen:

  • Antragstellung:
    • jederzeit möglich
    • Stichtage werden auf der Internetseite des Wettbewerbs Energieeffizienz bekannt gegeben
    • vor Beginn der Maßnahme 
  • Förderdauer: Die Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten nach Förderzusage durchgeführt werden.
  • Nachweis über Verwendung der Mittel:  innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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