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Eine Energieberatung kann Ihnen dabei helfen, ungenutzte Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Kommune aufzudecken. Dadurch können Sie Ihre laufenden Betriebskosten senken.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 10.000 für folgende Maßnahme bekommen:
in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Kommune zu untersuchen und konkrete Energieeinsparpotenziale herauszufinden.
Keine Förderung bekommen Sie:
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich wie folgt:
Modul 1 (Energieaudit nach DIN EN 16247):
Modul 2 (Energieberatung nach DIN V 18599):
Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch EUR 8.000. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Modul 3 (Contracting-Orientierungsberatung):
Förderfähige Kosten sind:
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der einen Teil der Kosten deckt. Diesen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Energieberatung abgeschlossen haben. Dazu müssen Sie nachweisen,
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das BAFA.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweise:
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Sie sind außerdem verpflichtet, zu Begleit- und Kontrollzwecken jederzeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesrechnungshof Auskünfte zu erteilen.
Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen müssen Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu gegebenenfalls anderen Fördermaßnahmen nachweisen können.
Synonyme: Anlagen, BAFA, Beratung, Betriebskosten, Contracting-Orientierungsberatung, Energieberater, Energieberatung, Energieeffizienz, Energieeinsparung, Energiekosten, Energieverbrauch senken, Förderung, Gebäude, Heizkosten, Heizung, KMU, Neubauberatung, Nichtwohngebäude, Sanierung, Strom, Stromkosten, Zuschuss
Lebenslagen: Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderungen auf Bundesebene
Autor: Super-Admin
Die Förderung einer Energieberatung nach der Richtlinie "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) kann online beantragt werden.
• Antragstellung:
• Durchführung der Beratung: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
• Nachweis der Umsetzung der Beratung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/energieberatung-im-mittelstand-beantragung-einer-foerderung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:28:40
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