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Das Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für Wohngebäude nutzbar. Es richtet sich an
Gefördert werden die Beratungskosten in Höhe von 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:
Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einen Bonus in Höhe von EUR 500,00, wenn die Beratungsergebnisse in einem besonderen Termin (zum Beispiel bei einer Beiratssitzung oder einer Wohnungseigentümerversammlung) präsentiert werden.
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Diese oder dieser beantragt die Mittel selbst. Die Energieberaterin oder der Energieberater bekommt die Energieberatungsförderung vom BAFA ausgezahlt und stellt Ihnen eine um den Förderbetrag gekürzte Rechnung aus.
Die Beratungsergebnisse müssen von der Energieberaterin oder vom Energieberater in einem Energieberatungsbericht, vorzugsweise einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), dargestellt werden. Diesen händigen sie oder er Ihnen aus und erläutern ihn.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen der De-minimis-Verordnung, wenn Eigentümer des Wohngebäudes ein Unternehmen im Sinne der Empfehlung, betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, sind.
Synonyme: Beratungsförderung, Energetische Sanierung, Energieberater, Energieberatung, Energieeffizienz, Energie-Effizienz-Experte, Energieverbrauch senken, Förderung, Individueller Sanierungsfahrplan, Modernisierung, Sanierung, Sanierungsfahrplan, Wohngebäude
Lebenslagen: Bauverfahren, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Haus- und Wohnungskauf, Mieten und Vermieten
Autor: Super-Admin
Energieberater/-innen können die Förderung für eine Energieberatung online beantragen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/energieberatung-fuer-wohngebaeude-beantragung-einer-foerderung/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:39:49
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