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Informationen

zur Leistung

Energieberatung für Wohngebäude; Beantragung einer Förderung

Das Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für Wohngebäude nutzbar. Es richtet sich an

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Nießbrauchberechtigte sowie
  • Pächterinnen und Pächter und
  • Mieterinnen und Mieter.

Gefördert werden die Beratungskosten in Höhe von 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:

  • maximal EUR 1.300 bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und
  • maximal EUR 1.700 bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten

Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einen Bonus in Höhe von EUR 500,00, wenn die Beratungsergebnisse in einem besonderen Termin (zum Beispiel bei einer Beiratssitzung oder einer Wohnungseigentümerversammlung) präsentiert werden.

Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Diese oder dieser beantragt die Mittel selbst. Die Energieberaterin oder der Energieberater bekommt die Energieberatungsförderung vom BAFA ausgezahlt und stellt Ihnen eine um den Förderbetrag gekürzte Rechnung aus.

Die Beratungsergebnisse müssen von der Energieberaterin oder vom Energieberater in einem Energieberatungsbericht, vorzugsweise einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), dargestellt werden. Diesen händigen sie oder er Ihnen aus und erläutern ihn.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen der De-minimis-Verordnung, wenn Eigentümer des Wohngebäudes ein Unternehmen im Sinne der Empfehlung, betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, sind.

Synonyme: Beratungsförderung, Energetische Sanierung, Energieberater, Energieberatung, Energieeffizienz, Energie-Effizienz-Experte, Energieverbrauch senken, Förderung, Individueller Sanierungsfahrplan, Modernisierung, Sanierung, Sanierungsfahrplan, Wohngebäude

Lebenslagen: Bauverfahren, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Haus- und Wohnungskauf, Mieten und Vermieten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Energieberater/-innen können die Förderung für eine Energieberatung online beantragen.

Energieberatung - Elektronische Antragstellung im Online-Portal

Fristen:

  • Die Energieberatung muss nach maximal 9 Monaten (Bewilligungszeitraum) abgeschlossen sein. Bei einer zusätzlichen Erläuterung des Energieberatungsberichts gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaften oder Beiräten beträgt der Bewilligungszeitraum maximal 2 Jahre.
  • Die vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes im BAFA vorliegen.
     

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeratungsförderungEnergetische SanierungEnergieberaterEnergieberatungEnergieeffizienzEnergie-Effizienz-ExperteEnergieverbrauch senkenFörderungIndividueller SanierungsfahrplanModernisierungSanierungSanierungsfahrplanWohngebäude