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zur Leistung

Energie- und Stromsteuer; Meldung von Steuerbegünstigungen und -entlastungen

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.

Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.

Synonyme: Beihilfen, Energiesteuerrecht, EnSTransV, Steuerbegünstigung, Steuerentlastung, Steuererklärung, Stromsteuerrecht, Zoll

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

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BeihilfenEnergiesteuerrechtEnSTransVSteuerbegünstigungSteuerentlastungSteuererklärungStromsteuerrechtZoll