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Informationen

zur Leistung

Elterngeld; Beantragung

Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.

Das Basiselterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich.

Synonyme: Beantragung von Elterngeld, Elterngeld beantragen

Lebenslagen: Familiengründung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Nach der Geburt, Vor der Geburt

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können Elterngeld online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen.

Elterngeld online

Fristen:

Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.

Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Beantragung von ElterngeldElterngeld beantragen