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zur Leistung

Eltern- und Familienbildung am Wochenende; Beantragung einer Zuwendung

Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern. Sie bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen.

Für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende, die als Wochenendseminare (Freitag, Samstag, Sonntag) durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung gewährt werden.

Die Förderung der Teilnahme an Wochenendseminaren ist einkommensabhängig. Das jährliche Nettoeinkommen der Familie muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:

  • für einen alleinstehenden Elternteil (mit einem Kind) 31.000 EUR,
  • für beide Eltern (mit einem Kind) 34.000 EUR,
  • für jedes weitere Kind 4.800 EUR.

Eine Einkommensprüfung entfällt, wenn die Familie bzw. der Haushaltsvorstand Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht.

Die staatliche Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 EUR für jedes berücksichtigungsfähige Kind und bis zu 30,50 EUR für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.

Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern sind zuständig für die Durchführung der Angebote. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist zuständig für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der staatlichen Zuwendung.

Synonyme: Bildung, Bildungsprojekte, Familie, Unterstützung

Lebenslagen: Familien- und Erziehungsberatung, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BildungBildungsprojekteFamilieUnterstützung