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zur Leistung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Einsicht

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

  • Steuerklasse,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
  • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.
Sie können zudem beantragen, dass

  • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
  • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

Synonyme: Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerkarte, Elstam, ELStAM, Elster, ELSTER, Familienstand, Freibetrag, Hochzeit, Kinderfreibetrag, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerabzug, Lohnsteuerkarte, Religionszugehörigkeit, Steuerauskunft, Steuerkarte, Steuerklasse

Lebenslagen: Einkommensteuer und Kirchensteuer, Steuererklärung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine barrierefreie, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

ELSTER – Ihr Online-Finanzamt

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

EinkommensteuerElektronische LohnsteuerkarteElstamELStAMElsterELSTERFamilienstandFreibetragHochzeitKinderfreibetragKinderfreibeträgeLohnsteuerabzugLohnsteuerkarteReligionszugehörigkeitSteuerauskunftSteuerkarteSteuerklasse

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.