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zur Leistung

Elektronische Heilberufsausweis; Beantragung als Person in einem Gesundheitsfachberuf

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Personen in Gesundheitsfachberufen
  • Apothekerinnen und Apotheker

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

  • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.

Synonyme: Altenpfleger, Altenpflegerin, eGBR, eHBA, elektronischer Heilberufsausweis, elektronisches Gesundheitsberuferegister, Gesundheitspfleger, Gesundheitspflegerin, Hebamme, Heilberufeausweis, Heilberufsausweis, Krankenpfleger, Krankenpflegerin, Leistungserbringer, nicht-approbierter Gesundheitsfachberuf, Notfallsanitäter, Notfallsanitäterin, Physiotherapeut, Physiotherapeutin, Telematikinfrastruktur, TI, VDA, Vertrauensdiensteanbieter

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen elektronischen Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen online beantragen.

Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen online beantragen

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf bei der Bezirksregierung Münster einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen.

Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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