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zur Leistung

Elektronische Gesundheitskarte; Einreichung eines Fotos

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Mitgliedsausweis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt. Ihr Foto auf Ihrer eGK hilft, Verwechslungen zu vermeiden und Missbrauch einzudämmen.

Für das Erstellen Ihrer eGK digitalisiert Ihre Krankenkasse Ihr Bild und speichert es als digitales Foto ab. So kann es bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wieder verwendet werden.

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen löscht die Krankenkasse Ihr eingereichtes Foto nach spätestens 10 Jahren. Vor einem neuen Kartenversand informiert Ihre Krankenkasse Sie, ob ein neues Bild benötigt wird.

Kein Passfoto auf der eGK benötigen

  • Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und
  • Versicherte, die bei der Erstellung ihres Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel immobile pflegebedürftige Menschen.

Synonyme: eGK, Elektronische Gesundheitskarte, Krankenkasse, Krankenkassenkarte, Krankenversichertenkarte, Lichtbild, Passbild, Passfoto, Versichertenkarte

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

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eGKElektronische GesundheitskarteKrankenkasseKrankenkassenkarteKrankenversichertenkarteLichtbildPassbildPassfotoVersichertenkarte