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zur Leistung

Elektronische Gesundheitskarte; Beantragung für gesetzlich Krankenversicherte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Mitgliedsausweis einer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt.

In der Regel bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse automatisch eine aktuelle eGK. Das ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit Ihrer alten Karte abläuft. Sie müssen in diesen Fällen nichts weiter tun.
Wenn sich Ihr Name ändert, benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen dann eine neue Karte aus.

Sie haben Ihre eGK verloren, sie wurde gestohlen oder ist defekt? Dann müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die alte eGK sperren lassen und eine neue Karte anfordern.

Synonyme: Chipkarte, eGK, EHIC, Elektronische Gesundheitskarte, europäische Krankenversicherungskarte, European Health Insurance Card, Gesundheitskarte, Krankenkasse, Krankenkassenkarte, Krankenversichertenkarte, Lichtbild, Passbild, Passfoto, Versichertenkarte

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Fristen:

  • Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie keine Frist einhalten.
  • Ihre eGK ist maximal 5 Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Laufzeit schickt Ihnen Ihre Krankenkassen automatisch eine neue eGK.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ChipkarteeGKEHICElektronische Gesundheitskarteeuropäische KrankenversicherungskarteEuropean Health Insurance CardGesundheitskarteKrankenkasseKrankenkassenkarteKrankenversichertenkarteLichtbildPassbildPassfotoVersichertenkarte