Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Als Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens können Sie ihrer elektronische Buchführung ins Ausland verlagern. Dies müssen Sie jedoch in manchen Fällen beantragen.
Ob ein Antrag nötig ist, hängt von dem Staat ab, in den Sie Ihre elektronische Buchführung oder Teile davon verlagern möchten:
Ihr Antrag muss Folgendes enthalten:
Sie können Ihre elektronische Buchhaltung nur verlagern, wenn dadurch die Besteuerung nicht beeinträchtigt wird. Sie müssen also sicherstellen, dass Sie weiterhin alle Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Dazu gehören:
Sie müssen den Zugriff des Hauptzollamts auf Ihre Daten sicherstellen. Dafür müssen Sie die Daten ohne Zeitverzug lesbar machen.
Als Steuerpflichtige oder Steuerpflichtiger müssen Sie Ihre Daten so vorlegen, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine gesetzlich geschützten Bereiche berührt werden. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen rechtsberatenden und steuerberatenden Beruf ausüben.
Standortänderungen müssen Sie ohne Zeitverzug mitteilen.
Beantragen Sie die Verlagerung sowohl für den Bereich der Steuerverwaltung als auch für den Bereich der Zollverwaltung, müssen Sie zwei getrennte Anträge stellen:
Buchführung in Papierform dürfen Sie nicht ins Ausland verlagern.
Konzerne mit mehreren Tochtergesellschaften müssen für jede Gesellschaft einen gesonderten Antrag stellen.
Synonyme: Ausland, Datenzugriff, Drittland, eBuchung, elektronische Buchführung, Führung und Aufbewahrung, Generalzolldirektion, GoBD, GZD, sonstige elektronische Aufzeichnungen, steuerliche Pflichten, Verlagerung Buchführung, Zoll, Zollverwaltung
Lebenslagen: Buchführungspflichten, Bilanzierung und Jahresabschluss
Autor: Super-Admin
Mithilfe des Onlinedienstes können Sie die Verlagerung Ihrer elektronischen Buchführung beantragen.
Es gibt keine Frist.
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/elektronische-buchfuehrung-beantragung-der-verlagerung-ins-ausland/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:39:26
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.