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Informationen

zur Leistung

Elektrofischerei; Beantragung einer Erlaubnis

Die Erlaubnis (Berechtigungsschein) wird nur erteilt

  • zur Förderung der Hege und der Fischzucht,
  • bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse,
  • zur Gewässerbewirtschaftung,
  • zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken,

soweit eine nachhaltige Beeinträchtigung des Hegeziels nicht zu erwarten ist. Die Erlaubnis zur Elekrofischerei kann der Fischereiberechtigte, der Fischereipächter oder der sonst zur Ausübung der Fischerei in vollem Umfang Befugte beantragen. Über die Ergebnisse der Elektrofischerei sind Aufzeichnungen zu führen.

Der Berechtigungsschein wird befristet und in stets widerruflicher Weise für bestimmte Gewässer erteilt.

Synonyme: Elektrofischereischein

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Fischen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Elektrofischereischein

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