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Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.
Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.
Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:
Synonyme: Abstellung, Anfrage, BNetzA, Bundesnetzagentur, Diskriminierungsanzeige, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnregulierung, Eisenbahnverkehrsunternehmen, EIU, ERegG, EVU, Hafen, NBS, Netzzugang, Nutzungsbedingungen, Schienenwege, Serviceeinrichtung, SNB, Terminal, Zugang, Zugangsberechtigte
Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.
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