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Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.
Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.
Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.
Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:
Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Synonyme: Alg 2, ALG II, Arbeitsaufnahme, Arbeitsaufnahme, Arbeitslosengeld 2, Arbeitslosengeld II, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarkt, Eingliederung, Eingliederung, Einstiegsgeld, ESG, Existenzgründung, Geschäftsidee, Hartz IV, Hilfebedürftigkeit, leistungsberechtigt, Regelbedarf, Selbständigkeit, selbstständige Tätigkeit, Selbstständigkeit, Start-up, Unternehmensgründung
Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Schritt in die Selbständigkeit
Autor: Super-Admin
Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Sozialleistungen; Einreichung eines Widerspruchs
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/einstiegsgeld-beantragung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:28:17
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