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zur Lebenslage

Einspruch, Widerspruch und Prozess

Übergeordnete Lebenslage: Verwaltungsverfahren

Kategorie: Verwaltung

Langbeschreibung

Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.

Autor: Super-Admin