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zur Leistung

Einrichtungen für generalistische Pflegeausbildung; Überprüfung der Geeignetheit

Einrichtungen müssen zur Durchführung praktischer Ausbildung geeignet sein. Geeignet sind Einrichtungen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

In Bayern gibt es derzeit kein formelles Genehmigungsverfahren, die Regierungen überprüfen die Geeignetheit anhand eines einheitlichen Erhebungsbogens im Sinne einer Grundlagenermittlung. Bei Rechtsverstößen kann die Durchführung der Ausbildung untersagt werden.

Synonyme: Eignung von Einrichtungen, Grundlagenermittlung, Nachweis Praxisanleitung Pflegeeinrichtungen, Pflegeausbildung, Pflegeeinrichtungen, praktische Pflegeausbildung

Lebenslagen: Fach- und Rechtsaufsicht

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Eignung von EinrichtungenGrundlagenermittlungNachweis Praxisanleitung PflegeeinrichtungenPflegeausbildungPflegeeinrichtungenpraktische Pflegeausbildung

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